Inhaltsverzeichnis (ausführlich)
A. Einführung
I. Geschichte, Struktur und Bedeutung des Domainnamensystems.
1. Das Domainnamensystem als Strukturelement des Internets
a) Die Funktionsweise des Internets und das Internet Protocol.
b) Das Domainnamensystem (DNS)
c) Alternativen zum Domainnamensystem und weitere Entwicklung.
2. Der Domainname – eine Begriffsklärung.
3. Der Aufbau des Domainnamen
4. Arten von Domainnamen
a) Generische TLD mit uneingeschränktem Anmelderkreis
aa) .com für kommerzielle Unternehmen
bb) .info für Informationsdienste
cc) .net für Networkprovider.
dd) .org für Organisationen
b) Generische TLD mit eingeschränktem Anmelderkreis
aa) .areo für Unternehmen der Luftfahrtindustrie
bb) .biz für Unternehmen
cc) .coop für genossenschaftlich organisierte Unternehmen
dd) .museum für Museen, Museumsorganisationen und dort beschäftigte Personen
ee) .name für natürliche Personen
ff) .pro für Personen mit einer Zulassung für bestimmte Berufe ("proffessional")
gg) .edu für in den USA akkreditierte Forschungs-, Erziehungs- und Universitätseinrichtungen
hh) .int für internationale Organisationen
c) TLD für amerikanische Institutionen
aa) .gov für amerikanische Regierungsstellen
bb) .mil für das amerikanische Militär
d) Länderbezogene TLD (geographische TLD oder ccTLD)
e) .eu TLD.
f) Internationalisierte Domainnamen (IDN)
II. Organisation des Domainnamensystems
1. Die ICANN
2. Weitere Unterorganisationen
3. Verwaltung der Domainnamen
III. Funktionen der Domainnamen in Gesellschaft und Wirtschaft
1. Die Lokalisation von Internetangeboten
2. Kennzeichenstrategien
3. Der Domainname als Wirtschaftsgut und seine Bewertung
B. Der .de Domainname
I. Die DENIC eG (DENIC)
II. Die .de Domainnamenanmeldung
1. Antragsberechtigung
a) ISP, der bei der DENIC zugelassen ist
b) DENIC direkt
2. Der Registrierungsvertrag mit der DENIC
3. Notwendige Angaben
a) SLD
b) Angabe des Domaininhabers
c) Angabe des administrativen Ansprechpartners (Admin-C)
d) Angabe des technischen Ansprechpartners (Tec-C)
e) Angaben zum Zonenverwalter (Zone-C)
4. Kein nationales Schiedsverfahren
III. Vergabegrundsätze
IV. Dispute-Eintrag
1. Notwendige Angaben
2. Dauer des Dispute-Eintrags
3. Wirkung des Dispute-Eintrags
a) Keine (technische) Übertragung mehr möglich
b) (Technische) Übertragung des Domainnamens auf den Antragsteller bei dessen Freigabe
c) Rücknahme eines unberechtigten Dispute-Eintrags
V. Löschung und Übertragung eines Domainnamens in technischer Hinsicht
1. Löschung eines Domainnamens
2. Eintragung des Inhaberwechsels
3. Providerwechsel
C. Der Domainname als technisches Phänomen und seine rechtliche Einordnung
I. Die technische Funktion und die kennzeichnende Eignung des Domainnamens
II. Sub-Domainnamen
III. Verzeichnisnamen als Teil der URL
IV. Die Kennzeichenfunktion des Domainnamens im konkreten Fall
V. Der Domainname als Recht sui generis?
D. Der Domainname als Gegenstand des Rechtsverkehrs und der Zwangsvollstreckung
I. Übertragung der gesamten Vertragsposition mit der DENIC
II. Übertragung eines Nutzungsrechts an der IP-Adresse
III. Übertragung und Lizenzierung von relevanten Kennzeichenrechten
1. Übertragung und Lizenzierung von Markenrechten
2. Übertragung und Lizenzierung von Werktiteln
3. Übertragung von Unternehmenskennzeichen
4. Übertragung des Namensrechts
IV. Die Zwangsvollstreckung in den Domainnamen
1. Pfändungsgegenstand
2. Pfändungsverbote, insbesondere § 851 ZPO
3. Durchführung der Zwangsvollstreckung
4. Pfändungswirkung
5. Verwertung
V. Domainnamen in der Insolvenz
E. Gerichtszuständigkeit
I. Nationale Zuständigkeitsnormen für nationale Sachverhalte
1. Zuständigkeiten nach dem UWG
a) Örtliche Zuständigkeit nach dem UWG
aa) Der Gerichtstand nach § 24 Abs. 1 UWG – gewerbliche Niederlassung/Wohnsitz
bb) Der Gerichtstand nach § 24 Abs. 2 UWG - Begehungsort
b) Sachliche Zuständigkeit nach dem UWG
c) Funktionale Zuständigkeit nach dem UWG
2. Zuständigkeiten nach dem Markengesetz
a) Örtliche Zuständigkeit
b) Sachliche Zuständigkeit
c) Funktionelle Zuständigkeit
3. Namensrechtliche Zuständigkeit
4. Allgemeine Zulässigkeitsvorschriften
a) Wohnsitz, Niederlassung, § 12, 13, 17 ZPO
b) Deliktischer Gerichtsstand, § 32 ZPO
c) Weitere Gerichtsstände
d) Wahl des Klägers bei mehreren Gerichtsständen
5. Besondere Zuständigkeitsfragen
a) Örtliche Zuständigkeit bei Erstbegehungsgefahr
b) Örtliche Zuständigkeit bei Klage auf Freigabe des Domainnamens
c) Örtliche Zuständigkeit bei Klage auf Unterlassung und Freigabe
II. Internationale Zuständigkeit
1. Verhältnis zum anwendbaren Recht
2. Anwendbare Normen
3. Die Auslegung der deliktischen Zuständigkeit: bestimmungsgemäßer Abruf ?
a) Die Argumente der Befürworter
b) Stellungnahme
4. Die Zuständigkeitsregeln der EUGVVO
a) Anwendungsbereich
b) Wohnsitz- und Tatortgerichtsstand
c) Gerichtsstand des "Spider in the web"
d) "Torpedo" und einstweilige Verfügung nach der EUGVVO
III. Zur Reichweite der Entscheidungskompetenz
F. Das anwendbare Recht
I. Das anwendbare Recht bei markenrechtlichen Streitigkeiten - Das Schutzlandprinzip
II. Das anwendbare Recht bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten
1. Tatortprinzip
2. Aufeinandertreffen der wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber
a) Abwägungsmerkmale
aa) Die Sprache des Domainnamens und der Internetseite
bb) TLD .de
cc) Die Gestaltung der Internetseiten
dd) Die Interaktivität der Internetseite
ee) Lieferung von Produkten nach Deutschland
ff) Disclaimer
b) Kriterien, die für die Internationalität des Unternehmens sprechen können
- Art der beworbenen Leistung (Transportsensibilität)
c) Unbeachtliche Kriterien
aa) die Verwendung der englischen Sprache
bb) Andere TLD als .de
3. Spürbarkeit der Marktauswirkung?
4. Herkunftslandprinzip
III. Das anwendbare Recht bei Namensrechtsverletzungen
G. Das Kennzeichenrecht
I. Inlandsbezug des Kennzeichenrechts und territorialer Bezug des Unternehmenskennzeichens
1. Inlandsbezug des Markenrechts
2. Territorialer Bezug des Unternehmenskennzeichens
II. Kennzeichenrechtliche Grundbegriffe
1. Priorität, § 6 MarkenG
a) Angemeldete und eingetragene Marken
b) Kennzeichen, die aufgrund ihrer Benutzung entstehen
c) Eingeschränkte Geltung im Recht der Gleichnamigen
d) Der gleiche Prioritätstag
2. Gleichrangigkeit der Kennzeichenrechte
3. Kennzeichenrechte als Abwehrrechte
4. Kein Vorbenutzungsrecht
III. Kennzeichenschutz von Marken
1. Als Marke schutzfähige Zeichen
2. Entstehung des Markenschutzes
a) Markenschutz durch Eintragung
aa) Eintragung einer deutschen Marke im deutschen Markenregister
bb) Eintragung einer Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungssamt in Alicante (Gemeinschaftsmarke mit Schutz in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union)
cc) Schutzerstreckung einer internationalen Marke für Deutschland (internationale Registrierung)
b) Die Benutzungsmarke gemäß § 4 Nr.2 MarkenG
aa) Verkehrsgeltung
bb) Entstehung und Erlöschen der Benutzungsmarke
cc) Seltenheit der Benutzungsmarke
dd) Entstehung einer Benutzungsmarke aufgrund der Benutzung eines Domainnamens
c) Markenschutz aufgrund notorischer Bekanntheit nach § 4 Abs. 3 MarkenG
3. Ende des Markenschutzes
IV. Kennzeichenschutz von geschäftlichen Bezeichnungen
1. Der kennzeichenrechtliche Schutz von Unternehmenskennzeichen
a) Die Firma
aa) Der registerrechtliche Firmenschutz
bb) Schutzobjekt.
cc) Anforderungen an die Unterscheidungskraft der Firma oder ihrer Bestandteile.
dd) Entstehung und Erlöschen.
b) Besondere Geschäftsbezeichnung.
aa) Rechtlicher Charakter und Schutzobjekt
bb) Unterscheidungskraft oder Verkehrsgeltung
cc) Entstehung und Erlöschen.
dd) Entstehung durch Benutzung als Domainname
c) Geschäftsabzeichen
aa) Rechtlicher Charakter und Schutzobjekt
bb) Entstehung und Erlöschen.
cc) Entstehung durch Benutzung als Domainname
2. Werktitel
a) Rechtlicher Charakter und Schutzobjekt
b) Geringe Anforderungen an die Unterscheidungskraft
c) Entstehung und Ende des Titelschutzrechts.
aa) Entstehung
bb) Vorverlegung des Werktitelschutzbeginns durch Titelschutzanzeigen
cc) Ende.
d) Entstehung durch Benutzung als Domainname.
V. Geographische Herkunftsangaben
. Arten von geographischen Herkunftsangaben.
2. Ansprüche.
VI. Die kennzeichenrechtlichen Unterlassungsansprüche nach §§ 4, 5 MarkenG
1. Kennzeichenmäßige Benutzung.
a) Markenmäßige Benutzung
aa) Meinungsstreit.
bb) Die markenrechtliche Benutzung des Domainnamens.
b) Benutzung als Unternehmenskennzeichen.
c) Verwendung als Werktitel.
2. Handeln im geschäftlichen Verkehr.
a) Begriff.
b) Private, wissenschaftliche, ideelle, esoterische Benutzungen.
c) "Site under construction".
d) Werbefinanzierung privater Internetseiten.
e) Förderung fremden Wettbewerbs
f) Verkaufsangebot eines Domainnamens, angebliche Internetportale.
g) TLD, die geschäftliches Handeln voraussetzen.
3. Ohne Zustimmung des Markeninhabers bzw. unbefugt, §§ 14 Abs. 2, 15 MarkenG.
a) Ohne Zustimmung des Markeninhabers, § 14 Abs. 2 MarkenG.
b) Unbefugter Gebrauch als ungeschriebene Voraussetzung des § 15 MarkenG.
4. Identitätsschutz, § 14 Abs. 2 Nr.1 MarkenG.
a) Identität der Zeichen
b) Waren- bzw. Dienstleistungsidentität
c) Keine Prüfung der Verwechslungsgefahr.
5. Ähnlichkeitsschutz, § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 2 MarkenG
a) Wechselbeziehung zwischen Kennzeichnungskraft und Ähnlichkeit der Zeichen und Waren und Dienstleistungen bzw. Branchennähe.
b) Kennzeichnungskraft der Zeichen
aa) Grad der Kennzeichnungskraft
bb) Veränderung der Kennzeichnungskraft
cc) Regeln zur Bestimmung der Kennzeichnungskraft.
dd) Beweislast.
c) Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit bzw. Branchennähe
aa) Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
bb) Branchennähe für den Verletzungsanspruch aus Unternehmenskennzeichen
cc) Produktnähe bei der Geltendmachung von Titelrechten
d) Zeichenähnlichkeit
aa) Prüfungsobjekt
bb) Eigener Prüfungsmaßstab für Domainnamen?
cc) Markenrechtlicher Disclaimer?
dd) Ähnlichkeit von Wortzeichen
Beispiele aus der Rechtsprechungspraxis zu Art 15 Abs. 2 MarkenG
ee) Ausschluss der Zeichenähnlichkeit durch Sinnunterschied
. Markenschutz außerhalb der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit
a) Bekannte Marke im Inland
aa) Bekanntheit
bb) Im Inland
b) Zeichenidentität, Zeichenähnlichkeit
c) Keine Waren- bzw. Dienstleistungsähnlichkeit.
d) Unlauterkeitsmerkmal
aa) Rufausbeutung.
bb) Die Aufmerksamkeitsausbeutung.
cc) Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft durch Verwendung des Domainnamens.
dd) Rufschädigung oder Markenverunglimpfung.
ee) Verwässerung.
e) In unlauterer Weise
aa) Bekanntheitsgrad.
bb) Beschreibender Charakter des Kennzeichens.
cc) Gleichnamigkeit
f) Ohne rechtfertigenden Grund.
g) Fortgeltung des außerkennzeichenrechtlichen Schutzes von bekannten Bezeichnungen?
VII. Einwendungen und Einreden
1. Ältere Rechte.
2. Rechtsmissbrauch
3. Rechtserwerb in Missbrauchsabsicht
4. Verjährung, § 20 MarkenG
5. Verwirkung, § 21 MarkenG
a) Spezifisch markenrechtliche Verwirkung, § 27 Abs. 1-3 MarkenG
b) Verwirkung aufgrund allgemeiner Grundsätze, § 21 Abs. 4 MarkenG
aa) Längere Duldung durch den Kennzeicheninhaber.
bb) Vertrauen auf Nichteingreifen
cc) Wertvoller Besitzstand
6. Benutzung als beschreibende Angabe oder Bestimmungsangabe, § 23 MarkenG
a) Anwendungsbereich
b) Benutzung des eigenen Namens oder der Anschrift (Nr.1)
aa) Der eigene Name
bb) Der Domainname als eigene Anschrift?.
c) Benutzung als beschreibende Angabe (Nr.2) oder als Hinweis auf die Ware (Nr.3).
d) Lautere Benutzung des Domainnamens
7. Erschöpfung, § 24 MarkenG.
8. Nichtbenutzung der geltend gemachten Marke, § 25 MarkenG
9. Prozessual: Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit
VIII. Das Namensrecht des § 12 BGB
1. Anwendungsbereich
2. Name.
a) Das Schutzobjekt und der Namensträger
b) Namensmäßige Unterscheidungskraft.
3. Verletzungstatbestand.
a) Namensleugnung
b) Namensanmaßung.
aa) Generische oder beschreibende Begriffe
bb) Namensgebrauch durch Registrierung.
c) Einzelne Fallgruppen
aa) Bürgerliche Namen.
bb) Gemeindenamen.
cc) Staatliche Organe und Behörden.
dd) Firmen
4. Unbefugter Gebrauch und das Recht der Gleichnamigen
a) Unbefugter Gebrauch.
b) Priorität durch Namensrechtentstehung?
c) Das Recht der Gleichnamigen.
aa) Grundsatz
bb) Gleichnamigkeit
cc) Lauterkeit der Namensführung
dd) Anwendungsbereich.
ee) Interessenabwägung.
5. Interessenverletzung
a) Grundsatz.
b) Verwechslungsgefahr.
c) Verkehrsgeltung des Namens als Abwägungsmerkmal
6. Die Entstehung eines Namensrechts durch die Benutzung als Domainname.
7. Der namensrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch.
H. Ansprüche aus Unlauterem Wettbewerb
I. Allgemeine Tatbestandsvoraussetzungen
1. Geschäftlicher Verkehr.
a) Inhalt.
b) "Private" Verkaufsangebote von Domainnamen
c) Vermutung.
2. Zu Zwecken des Wettbewerbs (Wettbewerbsverhältnis).
a) Inhalt.
b) Rechtsprechung
aa) Ein Wettbewerbsverhältnis wurde verneint
bb) Ein Wettbewerbsverhältnis wurde bejaht
3. Verstoß gegen die guten Sitten
II. Domainnamengrabbing als Unterfall der unlauteren Behinderung
1. Tatbestand.
2. Leitfall: epson.de.
3. Vorläufer im Wettbewerbsrecht
4. Die Unlauterkeitsmerkmale im Einzelnen.
a) Registrierung von zu Marken oder Firmen ähnlichen oder identischen Domainnamen
aa) Anzahl der Domainnamen.
bb) Entlastung durch Vermittlung eines Dritten?
cc) Art der Domainnamen.
b) Keine eigene Nutzungsabsicht.
c) Behinderung oder Freikauf
aa) Zeitpunkt des Vorliegens einer Ausbeutungsabsicht.
bb) Behinderungsabsicht
cc) Vermutung der Behinderungs-/Schädigungsabsicht?.
5. Ergänzende Anwendung der §§ 26, 226, 100 BGB.
6. Vertrauen auf nichtige Kaufverträge – eine Alternative?.
7. „Modifiziertes Domainnamengrabbing“: Myintershop.de.
III. Generische Domainnamen
1. Ausgangspunkt: die Entscheidung mitwohnzentrale.de des OLG Hamburg.
2. Andere Auffassungen
3. Die Entscheidung des BGH zu mitwohnzentrale.de
a) Freihaltebedürfnis für generische Domainnamen?
b) Keine gezielte Beeinträchtigung.
c) Aber: Verbot der „Cluster-Registrierung“?
d) Aber: Irreführungspotential.
e) Neue Fallgruppe der „unlauteren Ausnutzung der Bequemlichkeit“?.
IV. Irreführende Domainnamen, § 3 UWG
1. Angabe.
2. Irreführung über Angabe
3. Aufklärung der Irreführung auf der Internetseite
4. Einzelne Fallgruppen
a) Generische Domainnamen unter dem Gesichtspunkt der Irreführungsgefahr
aa) Generische Domainnamen von Rechtsanwälten
bb) Andere generische Domainnamen
b) Irreführung über Qualifikation?
aa) Die Erwartung einer Qualifikation wurde bejaht
bb) Die Erwartung einer Qualifikation wurde verneint
c) Alleinstellungsbehauptungen
d) Hinweis auf gewerblichen Charakter
V. Ergänzender Leistungsschutz für Werbeslogans
1. Grundsatz der Nachahmungsfreiheit.
2. Wettbewerbliche Eigenart.
3. Besondere unlautere Umstände.
VI. Einwendungen und Einreden (Auswahl)
1. Kurze Verjährung, § 21 UWG
2. Verwirkung.
3. Rechtsmissbrauch
I. Die prozessuale Praxis der Domainnamenstreitigkeiten
I. Die Suche nach verletzenden Domainnamen
1. Suche nach identischen Domainnamen
2. Suche nach ähnlichen Domainnamen?
II. Die möglichen Anspruchsteller
1. Anspruchsteller im Markenrecht
a) Inhaber der Marke
b) Lizenznehmer
c) Prozessstandschaft
d) Abgetretene Ansprüche
2. Anspruchssteller im Wettbewerbsrecht.
a) Der unmittelbar Verletzte.
b) Mitbewerber, Verbände, Industrie, Handels- oder Handwerkskammern
aa) Mitbewerber, § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG.
bb) Rechtfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen
cc) Qualifizierte Einrichtungen.
dd) Industrie, Handels und Handwerkskammern, § 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG.
III. Die möglichen Anspruchsgegner
1. Allgemeines.
2. Haftung als Betriebsinhaber.
3. Haftung für fremdes Verhalten.
4. Spezifische Fragen der Passivlegitimation beim Streit um Domainnamen.
a) DENIC.
aa) ambiente.de.
bb) Offenkundigkeit der Rechtsverletzung.
b) Provider.
aa) Rechtsprechung, die eine Providerhaftung bejaht hat.
bb) Rechtsprechung, die eine Providerhaftung verneint hat.
cc) Stellungnahme
c) Der Domainnameninhaber.
aa) Offensichtlich unrichtiger Eintrag.
bb) Materiellrechtliche Übertragung
cc) Inhaber von Subdomainnamen
dd) Stellungnahme
d) Der administrative Ansprechpartner (Admin-C)
aa) Rechtsprechung und Literatur, die eine Haftung des Admin-c bejahen.
bb) Rechtsprechung und Literatur, die eine Haftung des Admin-c verneinen.
cc) Vermittelnde Stellungnahmen der Literatur
dd) Stellungnahme
e) Der technische Ansprechpartner (Tec-C) und der Zonenverwalter (Zone-C)
f) Ergebnis.
IV. Die möglichen Ansprüche
1. Der Unterlassungsanspruch.
a) Wiederholungsgefahr
aa) Begriff und Vermutung.
bb) Wegfall der Wiederholungsgefahr
b) Die Erstbegehungsgefahr
aa) Die Berühmung eines Rechts
bb) Vorbereitungshandlungen
cc) Wegfall der Begehungsgefahr
c) Die Reichweite des Unterlassungsanspruchs
aa) Sachliche Reichweite
bb) Räumliche Reichweite
cc) Aufgeschobener Beginn der Unterlassung.
2. Der Übertragungsanspruch
a) Meinungsstand vor shell.de.
b) Die Grundsatzentscheidung des BGH: shell.de
aa) Rechtliche Gesichtspunkte.
bb) Praktische Gesichtspunkte
cc) Stellungnahme
3. Der Freigabeanspruch
a) Grundsatz.
b) Anspruchsgrundlage
c) Dispute-Eintrag als Voraussetzung?
d) Ausnahmen
aa) Bestimmte Gleichnamigkeitsfälle
bb) Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit/Branchennähe; Verbot des „Schlechthinverbots“?
cc) Verzeichnisse
e) Vollstreckung des Freigabeurteils
f) Freigabeausspruch nur im Hauptsacheverfahren
4. Anspruch auf Sperrung eines Domainnamens im Internet?
5. Domainnamen-Sharing
a) Bedürfnis
aa) Schwer vorhersehbare Entscheidungen, v.a. im Gleichnamigkeitsbereich.
bb) Generische Domainnamen
cc) Internationale Kennzeichenkonflikte
b) Rechtliche Aspekte des Domainnamen-Sharing
aa) Mitinhaberschaft und Nutzungseinräumung
bb) Haftung
cc) Gerichtliche Durchsetzung?
6. Der Schadensersatzanspruch
a) Der markenrechtliche Schadensersatzanspruch
aa) Verletzungshandlung
bb) Kausalität
cc) Verschulden
dd) Inhalt und Umfang des Schadensersatzes
7. Der Bereicherungsanspruch.
8. Auskunftsanspruch
a) Auskunftsanspruch gemäß § 19MarkenG
b) Der allgemeine Auskunftsanspruch
9. Sequestrationsanspruch
V. Abmahnung
a) Abgrenzung zur Berechtigungsanfrage
b) Formelle Voraussetzungen der Abmahnung?
c) Inhalt der Abmahnung
aa) Konkrete Angabe des vorgeworfenen Verhaltens
bb) Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
cc) Fristsetzung
dd) Androhung gerichtlicher Schritte
d) Entbehrlichkeit der Abmahnung
e) Inhalt der Unterlassungserklärung
f) Rechtsfolgen der Abmahnung
aa) Prozessuale Kostenfolge
bb) Abmahnverhältnis
cc) Kosten der Abmahnung
VI. Einstweilige Verfügung
1. Zuständigkeit der Gerichte
2. Eingeschränkter Anwaltszwang
3. Keine Verjährungsunterbrechung
4. Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund
a) Vermutung der Dringlichkeit
b) Dringlichkeitsfristen?
c) Glaubhaftmachung der Tatumstände
5. Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
6. Rechtsbehelfe
7. Zustellung innerhalb Monatsfrist
8. Abschlussschreiben
9. Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch
VII. Schutzschrift
VIII. Der Streitwert
1. Der Streitwert in Kennzeichenstreitsachen.
2. Streitwert im Wettbewerbsrecht.
IX. Das Hauptsacheverfahren
J. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit - Die Domain Name Dispute Resolution
I. Einleitung
1. Das praktische Bedürfnis
2. Vorläufer der UDRP
3. Die Einführung der UDRP und der RUDRP
4. Kritische Stimmen
II. Schiedsstellen.
1. Center for Public Resources (CPR)
2. National Arbitration Forum (NAF)
3. Asian Domainname Dispute Resolution Center
4. Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Organization for Intellectual Property – WIPO)
III. Anwendbarkeit der UDRP
1. Allgemeine Geltung
2. Aktuelle Geltung
a) gTLD.
b) ccTLD
c) Geltung für registrierte Domainnamen vor Einführung der UDRP?
IV. Das Schiedsgerichtsverfahren
1. Gebühren der WIPO
2. Verfahrenseinleitung
a) Schriftlicher Antrag
b) Verfahrenssprache
c) Adress- und Kommunikationsdaten
d) Die Wahl des Schiedsgerichts
e) Weitere Angaben
3. Prüfung und Weiterleitung der Antragsschrift durch die Schiedsstelle
4. Erwiderung durch den Antragsgegner
5. Das Schiedsgerichtsverfahren ab Erhalt der Erwiderung
6. Die Entscheidung des Schiedsgerichts.
a) Weiterleitung an Parteien
b) Kostentragung.
c) Umsetzung des Schiedsspruchs bzw. Anfechtung vor ordentlichem Gericht
V. UDRP – Das materielle Recht
1. Das anwendbare Recht
2. Die materiellen Anspruchsvoraussetzungen
a) Darlegungs- und Beweislast
b) Verwirkung?
c) Marken gemäß Ziffer 4.a. (i) UDRP?
aa) Eingetragene Marken
bb) Nicht eingetragene Marken
cc) Sonstige Kennzeichen
dd) Geographische Herkunftsbezeichnungen
ee) Stellungnahme
d) Identität bzw. Ähnlichkeit der Zeichen der Marke und des Domainnamens, Ziff. 4.a. (i) UDRP
e) "an der der Antragsteller Rechte besitzt", Ziff. 4.a. (i) UDRP
f) Keine Rechte oder berechtigte Interessen an dem Domainnamen, Ziff. 4.a. (ii), 4.c UDRP
aa) Nachweis des eigenen Rechts oder Bekanntheit
bb) Retailerkonstellationen
cc) Berechtigtes Interesse bei gutgläubigem Angebot von Waren oder Dienstleistungen?
dd) Berechtigtes Interesse bei Handeln ohne Gewinnerzielungsabsicht?
g) Bösgläubigkeit der Domainnamenanmeldung und entsprechenden Nutzung, Ziff. 4.a. (iii) UDRP
aa) Ziff. 4.b. (i) UDRP
bb) Ziff. 4.b. (ii) UDRP
cc) Ziff. 4.b. (iii) UDRP
dd) Ziff. 4.b. (iv) UDRP
ee) Umfassende Abwägung aller Umstände
VI. Zusammenfassung: die wichtigsten Vor- und Nachteile des ICANN Schiedsverfahrens
1. Vorteile
a) Geringe Kosten
b) Kurze Verfahrensdauer
c) Übertragung des Domainnamens
2. Nachteile
aa) Sprache
bb) Keine Gewähr für Endgültigkeit der Entscheidung
3. Ergebnis
K. Darstellung des ausländischen Domainnamenrechts
I. Vorbemerkung
II. Länderberichte
1. Argentinien (.ar)
2. Australien (.au)
3. Belgien (.be)
4. Brasilien (.br)
5. Bulgarien (.bg)
6. China (.cn)
7. Dänemark (.dk)
8. Estland (.ee)
9. Finland (.fi)
10. Frankreich (.fr)
11. Griechenland (.gr)
12. Großbritannien - Vereinigtes Königreich (.uk)
13. Hong Kong (.hk)
14. Indien (.in)
15. Irland (.ie)
16. Italien (.it)
17. Japan (.jp)
18. Kanada (.ca)
19. Kroatien (.hr)
20. Lettland (.lv)
21. Liechtenstein (.li)
22. Mexiko (.mx)
23. Niederlande (.nl)
24. Norwegen (.no)
25. Österreich (.at)
26. Polen (.pl)
27. Portugal (.pt)
28. Russland (.ru)
29. Schweden (.se)
30. Schweiz (.ch)
31. Serbien und Montenegro (.yu)
32. Slowenien (.si)
33. Slowakei (.sk)
34. Spanien (.es)
35. Südafrika (.za)
36. Tschechische Republik (.cz)
37. Türkei (.tr)
38. Ukraine (.ua)
39. Ungarn (.hu)
40. Commercial/Welt/Vereinigte Staaten (.com)
41. Vereinigte Staaten von Amerika (.us)
42. Zypern (.cy)
Anhang:
The Uniform Domain Name Dispute Resolution Procedure
Entscheidungssynopse
Stichwortverzeichnis
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Copyright © 2003 Dietrich Beier
Stand: 18. Dezember 2003